Service

Was wir Ihnen bieten

  • Vor dem Kauf

    Checken Sie ob Ihr Fahrzeug Diebesgut ist mehr

  • VIN Check 

  • HIN-Check

  • Dokumentenprüfung

    Sie haben ein Dokument und sind sich nicht sicher ob es echt ist? mehr

  • Fachübersetzung

    Lassen Sie sich ihre Dokumente übersetzen mehr

  • Fahrzeugregistrierung

    Sichern Sie sich ab mehr

  • Suchauftrag

    Gestohlenes wiederbeschaffen mehr

  • Fahrzeugortung

    Gestohlenes wiederbeschaffen mehr

  • Hinweise & Meldungen

    Sie haben einen Hinweis oder eine Meldung? mehr

  • Forum

    Das Forum ist nur für registrierte Mitglieder zugänglich. mehr

  • Anleitung

    So funktioniert Diebstahlradar mehr

  • Know-how

    Gesammeltes Wissen mehr

Mitgliedschaften

 

Know-how

Gesammeltes Wissen

Abtretung

Die Abtretung (§§ 398 ff.BGB) ist ein Vertrag, durch den Rechte (z.B. Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme) von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen werden.


Im Gegensatz zur Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen nach § 929 BGB, bei der die Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe der Sache erfolgen muss, genügt bei der Übertragung von Rechten die Einigung zwischen dem Abtretenden (Zedent = Altgläubiger) und dem Abtretungsempfänger (Zessionar = Neugläubiger), dass das Recht übergehen soll.


Der Schuldner muss an diesem Vorgang nicht beteiligt, nicht einmal informiert werden. Ihm bleiben jedoch gem. § 404 BGB alle Einwendungen und Einreden erhalten, die er gegen den bisherigen Gläubiger hatte, so z.B. die Einrede der Verjährung, die Einrede der Stundung usw.


Nicht alle Rechte sind abtretbar, so z.B. nicht solche Rechte, die nicht gepfändet werden dürfen (§ 400 BGB). Zu den unpfändbaren oder nur beschränkt pfändbaren Rechten gehören z.B. bestimmte Bestandteile des Arbeitseinkommens, Aufwandsentschädigungen, Studienbeihilfen, Unterhalt usw. Die Unpfändbarkeit dieser Beträge ist in den §§ 850 ff. ZPO geregelt.


Auch höchstpersönliche Rechte (z.B. auf Wahrung der Ehre und des Ansehens einer Person) können nicht abgetreten werden. Die Abtretung ist zu unterscheiden vom Wechsel des Vertragspartners (Vertragsübernahme). Dabei wird ein Vertrag mit allen seinen Bestandteilen (Verpflichtungen und Rechten) auf eine andere Person übertragen. Der Vertragspartnerwechsel ist – im Unterschied zur Abtretung – immer nur mit Zustimmung des verbleibenden Vertragspartners möglich, weil man niemanden einen neuen Vertragspartner gegen seinen Willen aufzwingen kann.

  • RSS-Feed

    Bleiben Sie auf dem Laufenden mehr

  • Newsletter

    Wir halten Sie auf dem Laufenden mehr

  • Kontakt

    So erreichen Sie uns mehr

  • Facebook

    Werden Sie Fan mehr

  • twitter

    Folgen Sie uns mehr

Diebstahlradar alarmiert schnell, sicher, zuverlässig und unterstützt die objektbezogene Sachfahndung zu Wertgegenständen.
Jeder kann von einem Diebstahl, Einbruch, Raub oder Betrug betroffen sein. Eine Schadensbegrenzung ohne schnelle und reibungslos funktionierende Kommunikation ist nicht denkbar. Das betrifft die schnelle Alarmierung genauso wie die Meldung an die Risikoträger (Versicherungen, Leasingunternehmen, Kreditwirtschaft) und natürlich die Warnung der Verbraucher vor dem Kauf gestohlener Produkte.

Die Werte sind nicht nur versichert, sondern die Eigentumsansprüche werden über den Verlust hinweg gesichert.

Käufer können sich vor dem Erwerb gestohlener Gegenstände informieren und schützen, bei der Rückgewinnung helfen und den eigenen Geldbeutel durch ein geringeres Schadenaufkommen entlasten. Die Chance sein Hab und Gut durch eine objektbezogene Ausschreibung zurück zu bekommen steigt. Gleichzeitig wird die Tataufklärung unterstützt und eine präventive Wirkung erzielt.

In Diebstahlradar werden einzigartige „objektbezogene Identifikationsmerkmale“ hinterlegt. Einzelne Personen oder Gruppen können über die Vorfälle kostensparend informiert werden. Nachrichten können auf unterschiedliche Endgeräte gesendet werden. Diebstahlradar kann ganz einfach in vorhandene EDV-Systeme integriert werden, so dass hohe Investitionen auch bei den Risikoträgern entfallen. Die über das Kontaktformular eingehenden Informationen gehen unmittelbar an das mit der Eigentumssicherung befasste Institut oder deren Beauftragte, welche die Zuordnung zum Eigentümer vornehmen und weitere Entscheidungen treffen können. Auf eine Erfassung der Personen- bzw. Kundendaten kann so verzichtet werden.

Sollten Sie zu den Sachen, nach denen auf den Seiten gefahndet wird, sachdienliche Angaben machen können, bitten wir Sie, sich über das Kontaktformular oder telefonisch an die jeweils genannte Institution, deren Beauftragte oder benannte Polizeidienststelle zu wenden.

Weitere Seiten von ProVersicherer: